1) Zustandekommen des Vertrages
zwischen beiden Parteien
Der Vertrag zur Nutzung der Leistungen von PRECOM kommt durch
beiderseitige Gegenzeichnung eines Vertrages, ob schriftlich,
Online oder mündlich zustande. PRECOM behält sich
vor, Aufträge im Nachhinein abzulehnen falls diese ein
ungesetzliches, ein für PRECOM schädliches Angebot
oder wider der guten Sitten sind.
2) Leistungsumfang
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle
Leistungen, die von PRECOM erbracht werden. Der Leistungsumfang
ergibt sich aus unseren Leistungsbeschreibungen und dem unterzeichneten
Vertrag und schriftlichen Zusatzvereinbarungen. Unsere Leistungen
entnehmen Sie bitte dem Internet (www.precom.at).
Da die Leistungsbeschreibungen auch in unserem Hause aufliegen,
können diese jederzeit angefordert werden.
PRECOM behält sich bei laufenden Dienstleistungen eine
Änderung der Preise vor. Sollte ein Vertragspartner mit
einer angekündigten Preisänderung nicht einverstanden
sein, so steht ihm das Recht zu, mit einer Frist von vier Wochen
jeweils zum Ende eines Vertragsmonats das Vertragsverhältnis
schriftlich zu beenden.
Der kostenlose Support von PRECOM wird per Telefon, Fax oder
E-Mail angeboten. Dieser ist auf eine Stunde pro Jahr begrenzt.
Bei einem Treffen außerhalb unseres Firmensitzes trägt
der Kunde die vorher vereinbarten Kosten wie Fahrtkosten, Fahrtzeit
und Dauer der Beratung.
Unsere kostenlos angebotene Dienste und Leistungen können
durch uns jederzeit auch ohne Vorankündigung eingestellt
werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadenersatzanspruch
ergibt sich daraus nicht.
PRECOM behält sich durch diese Geschäftsbedingungen
das Recht vor den angebotenen Leistungsumfang zu ändern.
Dies beinhaltet Erweiterungen, Verbesserungen oder eine Verringerung
der Leistung falls dies unseres Erachtens nach notwendig ist
oder sich durch technische Neuerungen ergibt.
Alle Preise verstehen sich in den angegebenen Landeswährungen
exklusive Umsatzsteuer.
3) Die Dauer des Vertragsverhältnisses
Der durch beide Parteien geschlossene Vertrag endet mit der
Erbringung der vereinbarten oder beschriebenen Dienstleistung.
Für Betreungsverträge gilt die vereinbarte Vertragsdauer
ab dem Datum des Vertragsabschlusses. Sollte es nicht anders
vereinbart sein gelten Betreuungsverträge für die
Dauer von einem Jahr.
Das Vertragsverhältnis verlängert sich automatisch
für ein weiteres Jahr wenn dieses vom Kunden nicht schriftlich
storniert wird. Um den Vertrag zu lösen, ist eine schriftliche
(eingeschriebene Briefsendung) Stornierung ein Monat vor Ablauf
des Vertrages ausreichend.
Ein geschlossener Vertrag kann durch PRECOM in wichtigen Fällen
jederzeit fristlos gekündigt werden. Dies betrifft insbesondere
Fälle wie in Punkt 1 beschrieben (Auftragsablehnung).
Eine Erstattung von dadurch auftretende Kosten/Schäden
ist nicht vorgesehen.
4) Unsere Zahlungsbedingungen
Nach Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung erfolgt
die Rechnungsstellung. Bei Suchmaschinen Einträgen wird
der gesamte Rechnungsbetrag nach Erstellung der optimierten
Seiten fällig.
Betreuungsverträge werden monatlich oder jährlich
im Voraus verrechnet (je nach Vertrag). Sollte dieser Vertrag
vorzeitig gekündigt werden, erfolgt eine Rückerstattung
des noch bestehenden Betrages.
Die Zahlung des vorgeschriebenen Rechnungsbetrages hat nach
Zugang der Rechnung ohne Abzüge zu erfolgen.
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben
gelieferte Waren, Ideenkonzepte und erbrachte Leistungen sowie Textildrucke
Eigentum von PRECOM (auch bei beigestellten Waren).
Lehnt ein Kunde die Zahlung einer Rechnung ab, da erbrachte
Leistungen nicht von ihm, sondern von einem Dritten bezogen
wurden, hat er dies nachzuweisen.
PRECOM behält sich das Recht vor Produkte und Diestleistungen per Vorkasse oder Bar bei Abholung abzurechnen.
5) Verspätete Zahlungen
PRECOM ist bei einem Zahlungsverzug des Kunden berechtigt, nach
schriftlicher Verständigung bis zur vollständigen
Bezahlung die vereinbarten Leistungen einzustellen. Dies entbindet
den Kunden nicht von seiner Zahlungspflicht.
Sämtliche daraus entstehende Spesen und Kosten werden durch
PRECOM berechnet. Dies beinhaltet auch Kosten des notwendigen
Einschreitens von Inkassounternehmen oder Anwälten, sowie
von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 2% pro Monat des verrechneten Betrages.
Nach einmalig zugesandter Mahnung und daraus
resultierendem nicht bezahlen des offenen Rechnungsbetrages,
kann PRECOM das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer
Frist und ohne schriftliche Vorankündigung kündigen.
Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bei Zahlungsverzuges
bleibt PRECOM, Patrick Reindl vorbehalten.
6) Rückvergütung
Gegen Ansprüche von PRECOM kann der Kunde nur mit unbestrittenen
oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer
Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die PRECOM die Leistung
wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören
insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen,
der Ausfall von Internet Betreibern, Störungen im Bereich
der Dienste der Telefongesellschaften usw., hat PRECOM auch
bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.
Diese berechtigen PRECOM, die Lieferung bzw. Leistung um die
Dauer der Verzögerung hinauszuschieben.
7) Haftungsbeschränkung
Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung,
Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlungen
sind gegenüber PRECOM ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches
oder grob fahrlässiges Handeln unsererseits vorliegt.
PRECOM haftet nicht für die übermittelten oder erstellten
Informationen, und zwar weder für deren Richtigkeit und
Vollständigkeit, noch dafür, das sie frei von Rechten
Dritter sind oder die Übermittlung der Informationen rechts-
oder sittenwidrig ist.
Bei Schäden, die durch die Inanspruchnahme von PRECOM Dienstleistungen
oder durch die Übermittlung und/oder Speicherung von Daten
oder die Nichtspeicherung von Daten durch PRECOM entstehen,
ist die Haftung auf die Höhe der Auftragssumme, maximal
jedoch auf € 600,- beschränkt, soweit nicht Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt.
Die Haftung für Folgeschäden und entgangenen Gewinn,
sowie der Ersatz von Sachschäden im Sinne § 9 Produkthaftungsgesetz
ist einvernehmlich ausgeschlossen. Gleiches gilt für die
Haftung von Schäden, die durch den Einsatz von durch PRECOM
gelieferter Software, Programmen, Dateien und Programmierungen
entstehen könnte.
8) Gewährleistung und Haftung bei Textilveredelung
a) PRECOM haftet für Mängel nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit die Haftung nicht gemäß der nachfolgenden Regelungen ausgeschlossen oder beschränkt ist.
Die nachfolgenden Regelungen lassen verschuldensabhängige Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche, überbeanspruchung der Textielen (überhöhter Abrieb, extreme Themperaturschwankungen) sowie die gesetzlichen Rückgriffsansprüche des Kunden in der Lieferkette unberührt.
b) Eventuell geringe farbliche Abweichungen zwischen Abbildungen und der gelieferten Ware sind technisch bedingt und stellen keinen Mangel dar.
Bei Rücken- und Ärmeldrucken der T-Shirts etc. kann es zu Abweichungen kommen, da wir bei PRECOM bestrebt sind, immer die aktuellste Version zu liefern (z.B. aktuelle Tourdaten, verbesserte Designs etc.). All over-Prints können bedingt durch die aufwendige Produktion an den Rändern unbedruckte Stellen aufweisen, die sich nicht vermeiden lassen. Die vorbezeichneten Umstände stellen keinen Mangel dar.
Es wird keine Haftung für Mängel übernommen, die auf einen Verstoß gegen die Pflegeanleitung zurückzuführen sind. Textilen sind vor dem Tragen zu waschen, um produktionstechnische Rückstände zu beseitigen. Die T-Shirts dürfen nur bei 30 Grad und auf links gewaschen werden. Eine Größenveränderung von plus oder minus 5% gilt als Normtoleranz. Sämtliche Textilien dürfen nicht im Trockner getrocknet werden.
Vom Kunden beigestellte Textilien müssen neu sein (dürfen nicht gewaschen sein, nicht mit Weichspüler behandelt worden oder in einem Wäschetrockner getrocknet worden sein), sonst können sich jegliche Art von duchgeführten Aufdrucken ablösen, wofür PRECOM keinerlei Haftung oder Ersatz übernimmt.
c) Kaufleute müssen offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung des Mangelanspruchs ausgeschlossen, sofern PRECOM den Mangel nicht arglistig verschwiegen hat. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
d) Ist der Kunde Kaufmann und die Geltendmachung des Mangelanspruchs nicht ausgeschlossen, so leistet PRECOM für Mängel zunächst nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung).
Ist der Kunde Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. PRECOM ist jedoch berechtigt, die Art der vom Verbraucher gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
Die im Rahmen der Gewährleistung ersetzten Teile gehen in das Eigentum von PRECOM über.
e) Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
f) Die Kosten der Rücksendung der Ware sind vom Kunden zu verauslagen. Im Falle einer berechtigten Mängelanzeige übernimmt PRECOM nach Erhalt der Ware diese Kosten.
g) Die Verjährungsfrist beträgt ein Jahr ab Beginn der gesetzlichen Verjährung. Dies gilt nicht, sofern PRECOM den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen hat oder ein Bauwerk oder die Lieferung einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat oder an einen Verbraucher geliefert wird, den Gegenstand der Leistung von PRECOM bilden. In diesen Fällen verbleibt es bei der gesetzlichen Verjährungsfrist.
i) Wir behalten uns bei der Vertragserfüllung ausdrücklich Abweichungen vor gegenüber den Beschreibungen und Angaben in unseren Prospekten, Katalogen und sonstigen schriftlichen und elektronischen Unterlagen hinsichtlich Stoffbeschaffenheit, Farbe, Gewicht, Abmessung, Gestaltung oder ähnlicher Merkmale, soweit diese für den Besteller zumutbar sind.
9) Verantwortlichkeit für Druckinhalte
1.) Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten vor Übersendung (und somit Druckfreigabe) daraufhin zu überprüfen, ob der Inhalt einer daraus herzustellenden Sendung gegen gesetzliche Bestimmungen (z.B. im Bereich des Wettbewerbsrechts, des Geschmacksmuster- und Gebrauchsmusterrechts) verstößt oder sonstige Rechte Dritter verletzt.
2.) PRECOM ist nicht verpflichtet, die eingelieferten Daten (eingespeiste oder sonst überlassene Daten) auf ihre inhaltliche Richtigkeit, auf ihre Vollständigkeit oder auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu überprüfen. PRECOM ist für fremde oder Inhalte des Kunden, die zur Nutzung bereitgehalten werden, nur dann verantwortlich, wenn PRECOM von den Inhalten Kenntnis erlangt und es technisch möglich und zumutbar ist, deren Nutzung zu verhindern. Für diesen Fall ist PRECOM berechtigt, die Daten aus dem System zu löschen und die weitere Verarbeitung zu verweigern.
3.) PRECOM ist nicht für fremde Inhalte, zu denen PRECOM lediglich den Zugang vermittelt verantwortlich.
4.) Der Kunde verpflichtet sich, PRECOM, soweit diese nicht selbst haftet, von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die diese gegen PRECOM geltend machen, wenn und soweit der Inhalt von eingelieferten Sendungen gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt oder Rechte Dritter verletzt werden.
10) Haftung des Kunden
Der Vertragspartner haftet für alle Folgen und Nachteile,
die PRECOM und Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige
Verwendung der angebotenen Dienste und Leistungen oder dadurch
entstehen, dass der Kunde seinen gesetzlichen Pflichten nicht
nachkommt.
11) Daten, Dateien, Programme
und Software
Bei individuell von PRECOM erstellten Programmierungen ist der
Leistungsumfang durch eine vom Auftraggeber gegengezeichnete
Leistungsbeschreibung bestimmt.
Alle Urheberrechte bleiben vorbehalten. Das Nutzungsrecht an
Projektergebnissen kann nur mit Zustimmung von PRECOM auf Dritte
übertragen werden. Die Zustimmung muss ausdrücklich
in dem Vertrag oder schriftlich erteilt werden, in dem die Durchführung
des jeweiligen Projektes vereinbart wird.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Auslieferungstag.
Soweit ein von PRECOM zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt,
ist PRECOM nach seiner Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung
berechtigt. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener
Frist fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Herabsetzung
des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung
des Kaufvertrages (Wandlung) zu verlangen.
Weitergehende Ansprüche des Kunden, im besonderen ein Anspruch
auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst
entstanden sind, sind ausgeschlossen, es sei denn, die Schadensursache
beruht auf grober Fahrlässigkeit durch uns.
12) Schutz Ihrer Daten
Der Vertragspartner stimmt zu, dass PRECOM seine Anschrift in
maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem
Vertrag ergeben, maschinell insbesondere EDV- mäßig
verarbeitet.
Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart
wurde, gelten die PRECOM unterbreiteten Informationen als nicht
vertraulich.
PRECOM ist berechtigt, andere Unternehmen mit der Erbringung
von Vertragsleistungen im Interesse des Kunden zu betrauen.
Wenn sich PRECOM Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste
bedient, ist PRECOM berechtigt, Informationen über den
Teilnehmer offen zu legen, wenn dies für die Sicherstellung
der vereinbarten Leistung erforderlich ist.
Soweit nicht schriftlich vereinbart, können Informationen
über den Kunden, Dritten zugänglich gemacht werden.
Dies gilt insbesondere für die Übermittlung von Anschrift-
und Anmeldedaten. (Domainanmeldungen, Accountanmeldungen, Softwarekäufe,
...)
13) Allgemeines
Für die vertraglichen Beziehungen gilt österreichisches
Recht.
Gerichtsstand ist Salzburg in Österreich.
Änderungen in Verträgen haben schriftlich zu erfolgen
und müssen von beiden Parteien unterzeichnet sein.
